Rauchmelder gehören nicht in die SchubladeEin Rauchmelder kann nur dann Leben retten, wenn er richtig installiert ist!

Zwei DIN-Normen geben wichtige Entscheidungshilfen zum Kauf von Rauchmeldern und zur korrekten Montage.

Zu den wichtigsten Kriterien einer fachgerechten Installation gehört beispielsweise, dass ein Rauchmelder unter der Zimmerdecke, möglichst in der Raummitte in waagerechter Positition montiert wird.

Der verhängnisvollste Fehler ist jedoch Nachlässigkeit. Ein Rauchmelder im Schrank oder in der Schublade ist wertlos, auch auf den Schrank gehört das Gerät nicht. Verbraucher installieren Ihre Rauchmelder am besten gleich nachdem Kauf ohne wertvolle Zeit zu verlieren.  

Im Einzelnen wird unterschieden zwischen:

  • DIN 14 676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung
    Teil 1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung
    Auf Teil 2 "Anforderungen an den Dienstleistungserbringer" wird an dieser Stelle nicht eingegangen

  • DIN 14 604 Rauchwarnmelder (Produkt- und Prüfungsnorm)

  • Qualitätskennzeichen "Q"

DIN 14 676 Planungs- und Betriebsnorm

 

Anwendungsbereich

Die DIN 14676 ist eine "Anwendungsnorm", d.h. sie legt die Anforderungen fest, für den Einbau, Betrieb und Installation von Rauchmeldern in 

  • Wohnhäusern
  • Wohnungen
  • Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung (z.B. Wohnwagen, Gartenlauben)

Planung und Einbau

Als Mindestausstattung werden in Wohnhäusern Rauchmelder  im Kinderzimmer, Schlafbereich und Flur gefordert. Zur optimalen Ausstattung sollte zusätzlich zur Mindestausstattung jeder Raum mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Auch auf den Anbringungsort wird sehr konkret eingegangen:

  • Rauchmelder müssen an der Decke, möglichst in der Raummitte installiert werden. Mindestabstand zu einer Wand 50 cm
  • In L-förmigen Räumen sollte der Rauchmelder in der Gehrungslinie installiert werden. Bei größeren Räumen ist jeder Schenkel wie ein separater Raum zu betrachten.
  • Räume die durch eine deckenhohe Möblierung oder durch Trennwände unterteilt sind, sollten in jedem Raumteil  durch Rauchmelder geschützt werden.
  • Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist auf jeder Ebene mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Räumen mit Deckenstürzen bis 20cm kann der Rauchmelder auf den Sturz montiert werden.
  • In Räumen mit Deckenstürzen über 20cm sollte beidseitig ein Rauchmelder installiert werden.
  • Rauchmelder in Fluren und Gängen: Bei einer max. Breite von 3m darf der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern max. 15m betragen. Der Abstand von den Stirnflächen des Flurs oder Ganges darf nicht mehr als 7,5m betragen.
  • Rauchmelder in zuggefährdeter Umgebung: Um zu verhindern, dass der Rauch den Rauchmelder nicht erreicht, dürfen diese nicht  in der Nähe von Klima- und Belüftungseinlässen installiert werden.
  • Vernetzung von Rauchmeldern: Wenn zusätzlich der Alarm an einem anderen Ort erfolgen soll, müssen vernetzbare Rauchmelder eingesetzt werden.  (Beispiel:  Alarm im Kinderzimmer >> Zusatzalarm im Elternschlafzimmer)
  • Rauchmelder sind gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf ihre Funktion zu überprüfen. Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Rauchwarnmelder nicht beschädigt ist. Des Weiteren ist eine Alarmprüfung vorzunehmen, d.h. Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste.

 

DIN 14 604 Produkt- und Prüfnorm

Gemäß der oben erwähnten "Planungs- und Betriebsnorm nach DIN 14676" müssen Rauchmelder nach der "Produkt- und Prüfnorm DIN EN 14604" zertifiziert sein. Diese Produkte erkennen Sie an der so genannten CE-Kennzeichnung. In Deutschland nimmt der VdS (Verband der Sachversicherer) diese Prüfungen vor.

Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Rauchmelder ein VdS-Prüfzeichen tragen und ein CE-Zeichen mit Hinweis auf die DIN EN 14604 aufweisen. In Deutschland dürfen inzwischen nur noch solche Produkte auf den Markt gebracht werden!

Einige Merkmale, die ein Heimrauchmelder für die Zertifizierung erfüllen muss:

  • Alle Melder eines Typs müssen in der Serienfertigung in annähernd gleich bleibender Qualität produziert werden.
  • Es muss verhindert werden, dass der Melder montiert werden kann, wenn die Batterie nicht richtig oder gar nicht eingelegt wird (Batterieanwesenheitskontrolle)
  • Der Alarmton muss mindestens 85dB A betragen.
  • Die Warnmeldung bei Nachlassen der Batterieleistung sollte mindestens 30 Tage dauern.
  • Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist eine weitere Voraussetzung.
  • Der Rauch sollte von allen Seiten gut in den Melder eindringen können.

Höhere Qualität bei Rauchwarnmeldern mit den "Q"

Qualitätskennzeichen "Q"Die erhöhten Qualitätskriterien und technischen Weiterentwicklungen bei Rauchwarnmeldern innerhalb der letzten Jahre konnten nicht mehr transparent durch ein gemeinsames Prüfzeichen am Markt dargestellt werden. Brandschützer und Fachberater forderten daher seit langem eine Kennzeichnung für qualitativ hochwertige Rauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind.   

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit einigen Jahren das neue „Q": ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
  • Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Das neue „Q" ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also die CE-Kennzeichnung nicht bezieht. Beratern und Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.

 

Die Feuerwehr Espelkamp rät zum Kauf von Rauchmeldern mit dem Qualitätskennzeichen "Q" !