Wohnungsbrand !

Jeden Monat sterben 40 Menschen bei Bränden - die meisten in den eigenen vier Wänden

 

rauchmelderplakat2014Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder!

Obwohl sich Feuerwehren und Fachverbände seit langem darum bemühen, Wohnungsrauchmelder zu etablieren, sind es offensichtlich irrationale Gründe, die die Ursachen eines Wohnungsbrandes im Bewusstsein der Menschen verdrängen. Ein gefährlicher Fatalismus, der oft mit dem Irrglauben an die eigene Aufmerksamkeit daherkommt.

Rauchmelder sind inzwischen in allen Bundesländern Pflicht!

Geregelt wird die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind.

Foto: rauchmelder-lebensretter.de

In Nordrhein-Westfalen waren auf Grundlage der Landesbauordnung aus dem Jahre 2013 bisher die Eigentümer lediglich für den Einbau von Rauchmeldern zuständig, für die Wartung und Betriebsbereitschaft jedoch der Mieter. Diese Regelung führte dazu, dass einige Melder unsachgemäß gewartet wurden und der Eigentümer nie vollkommen sicher sein konnte, dass er seiner Verkehrssicherunspflicht nachkommt.

Eine Wartungsmöglichkeit wird nun auch den Wohnungseigentümern eingeräumt

Der § 47 Abs. 3 BauO NRW wurde ab 1.1.2019 neugefasst:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“


Mit der Novellierung wird dem Eigentümer die Möglichkeit eingeräumt, die Rauchmelder in den Wohnungen der Mieter warten zu lassen. Dies bietet dem Eigentümer die Möglichkeit, die jährlich vorgeschriebene Wartung der Rauchmelder eigenständig (z. B. durch einen Hausmeister) oder von einem Dienstleister professionell durchführen zu lassen. Hierdurch kann der Eigentümer sichergehen, dass alle Rauchmelder in den Wohnungen der Mieter regelmäßig gewartet werden und somit auch einwandfrei funktionieren. Nur durch diese Prüfung kann eine lange Lebensdauer der Geräte gewährleistet, Brände frühzeitig erkannt und Leben gerettet werden.

 

Brandtote sind Rauchtote!

Tatsächlich sterben etwa 95 Prozent aller Opfer von Wohnungsbränden nicht durch Verbrennungen, sondern durch Rauchvergiftung. Dies ist auch der Grund, warum die meisten Brandopfer in der Nacht zu beklagen sind. Hätten Sie's gewusst: Mehr als 10 Meter können nicht durch einen verrauchten Flur o.ä. zurückgelegt werden!

 Nachts schläft auch der Geruchssinn.

Die meisten Feuer beginnen mit einer Schwelphase, in der sich Räume schnell mit Rauch füllen. Fängt es nachts an zu brennen, wird man nicht wach, da der Geruchssinn die gefährlichen und hochgiftigen Gase nicht bemerkt. Bereits nach drei Atemzügen ist man bewusstlos, zehn Atemzüge sind tödlich.

Das nachfolgende Video von einen Brandversuch in einem "normalen" Wohnzimmer demonstriert eindrucksvoll, dass bereits nach wenigen Minuten keine Überlebenschance mehr besteht. Nach etwa 2 Minuten ist der Raum völlig verqualmt und nach 3:14 Min. kommt es zum plötzlichen Durchzünden der heißen Brandgase (Flash over). 

 

Das Video wird mit freundlicher Genehmigung der
Fa. WECOMAT, B-3680 Maaseik wiedergegeben
 

So funktioniert ein optischer Rauchmelder  

Die Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip, d.h. in der Messkammer werden regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet, die im Normalzustand nicht auf das Fotoelement treffen. Bei Raucheinritt in die Rauchmesskammer werden die ausgesendeten Lichtstrahlen durch die Rauchpartikel gestreut und auf die Fotolinse abgelenkt. das so erkannte Rauchsignal löst den lauten Alarm aus.

 

Bildwiedergabe mit frdl. Genehmigung
der "Stiftung Warentest"                

 

 

Rauchmelder für den Heimbereich sind leicht montierbar und nicht größer als eine Kaffeetasse. Sie gehören an die Decke in die Raummitte eines Zimmers. Als Mindestausstattung gilt ein Rauchmelder pro Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flur. Einzelheiten zur richtigen Montage sind in der Planungs- und Betriebsnorm DIN 14676 (Teil 1) ausgeführt.  

In der Vergangenheit sind bei verschiedenen Diskountern oder Baumärkten Billigprodukte oder Fälschungen aufgetaucht, die ihr  Geld nicht wert sind. Diese Geräte haben oft eine viel zu hohe Alarmschwelle. Sie lösen erst aus, wenn die schlafenden Bewohner schon bewusstlos sind. Kaufen Sie daher nur ein geprüftes Markenprodukt, dass der Norm DIN EN 14604 entspricht bzw. ein CE-Kennzeichen trägt.  Ein solches Gerät ist heute für deutlich unter 10 € zu haben. 

rauchmelder q

Für Rauchwarnmelder in privaten Haushalten gibt es seit einigen Jahren darüberhinaus ein unabhängiges Qualitätszeichen. „Q“ kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder für den Langzeiteinsatz in privaten Wohnungen. Diese Geräte sind etwas teurer.

 

 

Siehe auch  Wichtige Normen und Qualitätskennzeichen im Zusammenhang mit Heimrauchmeldern