Hinweise zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2

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Einsatzkräfte können auf verschiedene Art in Kontakt mit Personen kommen, bei welchen der Verdacht einer SARS-CoV-2 Infektion besteht bzw. die an COVID-19 erkrankt sind, z. B. im Rahmen von Erstversorgungen, technischen Rettungen, Tragehilfe/Unterstützung des Rettungsdienstes, Amtshilfe für Polizei oder Gesundheitsbehörden.

Die nachfolgende Infografik des Robert Koch-Instituts (RKI) stellt die Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte, z.B. der Feuerwehr, im Überblick dar (Stand: 11.02.2021).

Hygienemassnahmen Einsatzkraefte

 

Die Reduzierung des gegenseitigen Infektionsrisikos der Einsatzkräfte ist eine wichtige Maßnahme, um die Einsatzbereitschft der Feuerwehr zu erhalten.

Die nachfolgenden Hinweise können dazu beitragen, das Infektionsrisiko unter Einsatzkräften zu verringern.

Im Feuerwehrgerätehaus/Feuerwache allgemein:

  • Begrenzung der im Feuerwehrgerätehaus/Feuerwache  befindlichen Personen
  • Aufenthaltsdauer von Einsatzkräften, insbesondere von mehreren gleichzeitig, auf das erforderliche Maß begrenzen.
  • Dies gilt zum Beispiel für:
    – Bereitschaft
    – Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft
    – Nachbesprechungen, sofern diese zwingend erforderlich sind
  • Bis auf Weiteres findet kein Ausbildungsdienst statt

Im Einsatz:

  • Bei der Besetzung der Einsatzfahrzeuge Abstände zwischen den Einsatzkräften vergrößern. Dazu wird Besatzung auf den Fahrzeugen reduziert; d.h.ein Gruppenfahrzeug wird mit einer Staffel oder Fahrzeuge mit "Staffelkabine" nur mit einem Trupp besetzt.
  • Bei Eintreffen an der Einsatzstelle und bei keinem sofortigen Einsatz ist "abzusitzen". Immer Abstand halten da wo möglich !   
    Merkregel: Möglichst wenige Einsatzkräfte zur gleichen Zeit am gleichen Ort.
  • Es werden auf den Einsatzfahrzeugen partikelfiltrierende Masken (FFP2 oder KN95) vorgehalten. Diese sind bei allen Fahrten (außer der Fahrer/in) und an Einsatzstellen (da wo möglich) zu tragen. Weitere Masken werden in den Feuerwehrhäusern an festgelegten  Aufbewahrungsorten vorgehalten.

Die Benutzung partikelfiltrierender Halbmasken erfordert das strikte Einhalten von Hygieneregeln, wenn sie ihren Zweck erfüllen sollen!
Die Grafiken des RKI unten auf dieser Seite  erläutern das richtige An- und Ablegen der Maske weisen auf häufige Fehler beim Umgang hin.

Hinweise für Bartträger: Atemschutzmasken (FFP2 und FFP3) dienen in erster Linie dem Schutz des Tragenden vor Infektionen. Sie sind vor allem für die professionelle Exposition gegenüber Erkrankten im Gesundheitswesen Rettungsdienst und Feuerwehreinsatz in Situationen vorgesehen, wo aerosolgenerierende Tätigkeiten am Patienten ausgeführt werden. Der Schutz ist nur gewährleistet, wenn die Maske korrekt getragen wird (Anpassung an die Gesichtsform, korrektes An- und Ablegen). Sie sind für Bartträger (auch Dreitagebart) nicht geeignet, da undichte Stellen entstehen.

PSA anlegen

PSA ablegen

PSA Anwendungsfehler

Bleibt gesund!

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