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Brandschutzerziehung & Brandschutzaufklärung

Die Brandschutzerziehung/ Brandschutzaufklärung ist gemäß § 3 Absatz 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Aufgabe der Städte und Gemeinden.

„Wenn ich groß bin, werde ich Feuerwehrmann/-frau!“. Kinder und Erwachsene bewundern diejenigen, die offensichtlich das Feuer beherrschen und keine Angst davor haben.

Feuer fasziniert Kinder und Erwachsene gleichermaßen. Jedoch führt der nicht geschulte Umgang mit Feuer jedes Jahr zu vielen Brandopfern und hohen Sachschäden. Viele dieser Brände werden nicht nur durch zündelnde Kinder sondern oftmals auch durch Unachtsamkeit oder fehlendes Hintergrundwissen verursacht. Grund genug für die Feuerwehren, zum einen frühzeitig mit der Brandschutzerziehung (BE) zu beginnen und zum anderen auch die Brandschutzaufklärung (BA) für Jugendliche und Erwachsene anzubieten.

Daher sind sowohl Kinder aller Tageseinrichtungen, egal ob Kindergarten, Grundschule oder weiterführende Schule, mit ihren Betreuer/-innen, Erzieher/-innen als auch Erwachsenengruppen oder Vereine jederzeit gern gesehene Gäste bei der Feuerwehr.

Um euren Besuch bei der Feuerwehr oder auch den Besuch der Feuerwehr bei euch entsprechend vorzubereiten, stehen euch die Brandschutzerzieher/-innen gerne zur Verfügung.